Fatherboard Software GmbH, Leichlingen (Heider Weg 46, 42799 Leichlingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fatherboard Computer GmbH am 31.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fatherboard Software GmbH, Leichlingen (Heider Weg 46, 42799 Leichlingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07..2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.07.2007 mit der Fatherboard Computer GmbH mit Sitz in Leichlingen (Amtsgericht Köln, HRB 48785) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.