Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Knoche, Justus Florian, Marienheide,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.10.2024
Gleissner |
6 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Faulenbach, Dieter, Gummersbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.03.2023
Acker |
HRB 63918:Faulenbach Schmiedetechnik GmbH, Wiehl, Robert-Koch-Str. 6, 51674 Wiehl.Bestellt als Geschäftsführer: Garten, Christoph, Engelskirchen, * ‒.‒.‒‒; Knoche, Justus Florian, Marienheide, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Knoche, Justus Florian.
Faulenbach Schmiedetechnik GmbH, Wiehl, Robert-Koch-Str. 6, 51674 Wiehl. Prokura erloschen: Wille, Klaus-Dieter, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
Faulenbach Schmiedetechnik GmbH, Wiehl, Robert-Koch-Str. 6, 51674 Wiehl.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der TECNICONTACT Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wiehl (Amtsgericht Köln, HRB 39691) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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