HRB 225220: FaunaMarin GmbH, Holzgerlingen, Gottlieb-Binder-Str. 9, 71088 Holzgerlingen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bauer, Alexandra, geb. Voss, Altdorf, * ‒.‒.‒‒.
FaunaMarin GmbH, Holzgerlingen, Gottlieb-Binder-Str. 9, 71088 Holzgerlingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Aquarienanlagen Schuhmacher e.K.", Holzgerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725756) am 21.01.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
FaunaMarin GmbH, Holzgerlingen, Gottlieb-Binder-Str. 9, 71088 Holzgerlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Nr. 1 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 15.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gottlieb-Binder-Str. 9, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital nun: 75.000,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Schuhmacher, Claude, Hildrizhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Claude Schuhmacher, Hildrizhausen hat als Inhaber der Firma "Aquarienanlagen Schuhmacher e.K.", Holzgerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725756) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.12.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 09.12.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FaunaMarin GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Gottlieb-Binder-Str. 9, 71088 Holzgerlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Holzgerlingen.