Faurecia Deutschland Holding GmbH, Stadthagen (Nordsehler Straße 38, 31655 Stadthagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Faurecia Automotive GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73931) am 04.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Faurecia Deutschland Holding GmbH, Stadthagen (Nordsehler Straße 38, 31655 Stadthagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Faurecia Automotive GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73931) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Faurecia Deutschland Holding GmbH, Stadthagen (Nordsehler Straße 38, 31655 Stadthagen). Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 59.450,00 EUR auf 47.259.450,00 EUR beschlossen. 47.259.450,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgte durch eine Sacheinlage , auf die zu den Akten gereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Faurecia Deutschland Holding GmbH, Stadthagen (Nordsehler Straße 38, 31655 Stadthagen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2007. Gegenstand: Die Betätigung als geschäftsleitende Holding und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von industriellen Erzeugnissen für die Automobilindustrie sowie der Handel mit solchen Produkten und die Vermittlung von Geschäften über solche Produkte ist. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch Zweigniederlassungen errichten und betreiben, andere Unternehmen mit gleichen oder ähnlichem Gegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und die Geschäftsführung von derartigen Unternehmen übernehmen. Stammkapital: 47.200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Muschal, Thorsten, Rehburg-Loccum, * ‒.‒.‒‒; Sauer, Joachim, Bornheim, * ‒.‒.‒‒; Stieve, Annette, Wennigsen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Rothkamm, Stephan, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Faurecia Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen HRA 1679) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.