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Fay Construction Management GmbH, Mannheim (HRB 9030) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Augustaanlage 52 - 54
68165 Mannheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 9030
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Fay Construction Management GmbH aus Mannheim war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 9030 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Fay Construction Management GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Fay Construction Management GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 06.08.2007
Löschung

Fay Construction Management GmbH, Mannheim (Augustaanlage 52-54, 68165 Mannheim). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.07.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

Calendar 30.07.2007
Veränderung

Fay Construction Management GmbH, Mannheim (Augustaanlage 52-54, 68165 Mannheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2007 / 22.06.2007 mit der Aktiengesellschaft "Fay Management Holding AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9023) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.03.2007
Veränderung

Fay Construction Management GmbH, Mannheim (Augustaanlage 52-54, 68165 Mannheim). Der zwischen der Gesellschaft und der "Fay Management Holding AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9023) am 22.01.2002 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Historie 1

06.08.2007
Registervorgang

Löschung 01.08.2007