Fay Management Holding AG, Mannheim (Augustaanlage 54-56, 68165 Mannheim). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Fay Management Holding AG, Mannheim (Augustaanlage 54-56, 68165 Mannheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2007 und 22.06.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FAY Projects GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 7794) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fay Management Holding AG, Mannheim (Augustaanlage 54-56, 68165 Mannheim). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2007 und 22.06.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fay Services GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9005) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2007 und 22.06.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fay Construction Management GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9030) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fay Management Holding AG, Mannheim (Augustaanlage 54-56, 68165 Mannheim).Die Gesellschaft hat am 04.06.2007 den Verschmelzungsvertrag vom 01.06.2007 zwischen "FAY Projects GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 7794) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
Fay Management Holding AG, Mannheim (Augustaanlage 54-56, 68165 Mannheim).Die Gesellschaft hat am 16.05.2007 die Verschmelzungsverträge vom 15.05.2007 zwischen "Fay Construction Management GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9030), "Fay Services GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9005), "FAY Projects GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 7794) und der hiesigen Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht.