Federn-Dahl Georg Dahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maintal (von-Miller-Str. 2, 63477 Maintal). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Federn-Dahl Georg Dahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maintal (von-Miller-Str. 2, 63477 Maintal). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
Federn-Dahl Georg Dahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maintal (von-Miller-Str. 2, 63477 Maintal). Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Radefahrt, Karl, Ulrichstein, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 364/10) vom 19.12.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.