PR 1897: Fehst, Dörr & Jöst Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Offenbach am Main (Langstraße 8, 63075 Offenbach am Main). Die Liquidation ist beendet. Der Name der Partnerschaftsgesellschaft ist erloschen.
PR 1897:Fehst, Dörr & Jöst Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Offenbach am Main (Langstraße 8, 63075 Offenbach am Main). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Partnerschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Partnerschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Partnerin und Liquidatorin: Fehst, Claudia, Steuerberaterin, Maintal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Partner und Liquidator: Dörr, Christian Sigfried Frank, Steuerberater, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒; Jöst, Wolfgang Heinrich, Steuerberater, Biebergemünd, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist aufgelöst.
Fehst, Dörr & Jöst Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Offenbach am Main (Langstraße 8, 63075 Offenbach am Main). Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Allgemeine Vertretungsregelung: 1) Zur Vertretung der Partnerschaft ist jeder Partner,der Steuerberater ist, einzeln ermächtigt. 2) Partner, die nicht Steuerberater sind, dürfen die Gesellschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist, vertreten. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. Partnerin: Fehst, Claudia, Steuerberaterin, Maintal, * ‒.‒.‒‒. Partner: Dörr, Christian Sigfried Frank, Steuerberater, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒; Jöst, Wolfgang Heinrich, Steuerberater, Biebergemünd, * ‒.‒.‒‒.