HRB 800: Feidal Lackfabrik-Beteiligungs GmbH, Brüggen, Brachter Straße 92, 41379 Brüggen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Teknos Deutschland GmbH am 24.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 800: Feidal Lackfabrik-Beteiligungs GmbH, Brüggen, Brachter Straße 92, 41379 Brüggen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2017 mit der Teknos Deutschland GmbH mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda, HRB 1682) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 697: Teknos Feidal GmbH & Co. KG, Brüggen, Brachter Straße 92, 41379 Brüggen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Teknos Deutschland GmbH am 27.06.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 697: Teknos Feidal GmbH & Co. KG, Brüggen, Brachter Straße 92, 41379 Brüggen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2017 mit der Teknos Deutschland GmbH mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda, HRB 1682) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 697: Teknos Feidal GmbH & Co. KG, Brüggen, Brachter Straße 92, 41379 Brüggen. Prokura erloschen: Borgwardt, Olaf, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
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