Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Freiherr von Feilitzsch, Franz-Ferdinand, Rottach-
Egern, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
23.01.2023
Stark |
HRB 3785: Feilitzsch Sozialwerk Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH, Feilitzsch, Rehberg 11, 95183 Feilitzsch OT Münchenreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ellmauer, Klaus, Feilitzsch, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Schmidt, Marc, Hof, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3785: Feilitzsch Sozialwerk Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH, Feilitzsch - OT Zedtwitz, Inselring 12, 95183 Feilitzsch. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Geändert, nun: Neuer Sitz: Feilitzsch. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rehberg 11, 95183 Feilitzsch OT Münchenreuth.
Feilitzsch Sozialwerk Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH, Feilitzsch - OT Zedtwitz, Inselring 12, 95183 Feilitzsch. Bestellt: Geschäftsführer: Ellmauer, Klaus, Feilitzsch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Feilitzsch Sozialwerk Gesellschaft für soziale Einrichtungen mbH, Feilitzsch - OT Zedtwitz, Inselring 12, 95183 Feilitzsch. Die Feilitzsch Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Feilitzsch (Amtsgericht Hof HRB 2843) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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