Feine Kost Böttcher GmbH, Bochum, Wasserstraße 223, 44799 Bochum. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bell Deutschland GmbH & Co. KG am 22.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Feine Kost Böttcher GmbH, Bochum, Wasserstraße 223, 44799 Bochum. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2012 mit der Bell Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg, HRA 201622) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hoppe GmbH, Wünnenberg, Graf-Zeppelin-Str. 16-20, 33181 Bad Wünnenberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Feine Kost Böttcher Verwaltungs-GmbH (jetzt: Hoppe GmbH) am 01.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hoppe GmbH, Wünnenberg, Graf-Zeppelin-Str. 16-20, 33181 Bad Wünnenberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2011 mit der Feine Kost Böttcher Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 7405) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Feine Kost Böttcher GmbH, Bochum, Wasserstraße 223, 44799 Bochum. Mit der Zimbo Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 5727) als herrschendem Unternehmen ist am 12.07.2011 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Unternehmen vom 12.07.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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