HRB 215386: Felderer GmbH, Feldkirchen, Landkreis München, Kreuzstraße 15, 85622 Feldkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Felderer AG" mit dem Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München HRB 216017) beschlossen.
HRB 87012:Felderer Rhein-Main GmbH, Mörfelden-Walldorf, Dreieichstr. 3b, 64546 Mörfelden-Walldorf.Neuer Sitz: Feldkirchen. Der Sitz ist nach Feldkirchen (jetzt Amtsgericht München, HRB 215386) verlegt.
HRB 215386:Felderer GmbH, Feldkirchen, Landkreis München, Kreuzstraße 15, 85622 Feldkirchen.Die Ausgliederung wurde am 15.12.2014 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 158901).
HRB 215386:Felderer GmbH, Feldkirchen, Landkreis München, Kreuzstraße 15, 85622 Feldkirchen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1980, zuletzt geändert am 11.03.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'Felderer Rhein-Main GmbH', und Sitz, bisher Mörfelden-Walldorf, Amtsgericht Darmstadt HRB 87012 ) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 872.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung "Geschäftsbetrieb Felderer München GmbH" aus dem Vermögen der Felderer München GmbH mit dem Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München HRB 158901 und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Kreuzstraße 15, 85622 Feldkirchen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Handelsgeschäfts mit lüftungs- und klimatechnischen Artikeln. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Felderer, Klaus-Philipp, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ahlhelm, Ralf, Hasselborn, * ‒.‒.‒‒; Höhn, Britta, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.08.2014 Teile des Vermögens ("Geschäftsbetrieb Felderer München GmbH") von der Felderer München GmbH mit dem Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München HRB 158901) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Felderer Stuttgart GmbH mit dem Sitz in Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 741637) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 87012:Felderer Rhein-Main GmbH, Mörfelden-Walldorf, Dreieichstr. 3b, 64546 Mörfelden-Walldorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Felderer Stuttgart GmbH mit Sitz in Filderstadt (AG Stuttgart, HRB 741637) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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