HRB 51224: Feldmühleplatz 1 Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Istos Beteiligungsverwaltungs- und Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH am 26.07.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 51224: Feldmühleplatz 1 Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.07.2018 mit der Istos Beteiligungsverwaltungs- und Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 33537) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 51224: Feldmühleplatz 1 Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf. Die Verschmelzung vom 12.12.2017 ist aufgehoben worden.
HRB 51224: Feldmühleplatz 1 Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.12.2017 mit der IKB Projektentwicklung GmbH & Co. KG i. L. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 18254) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Feldmühleplatz 1 Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Klotschke, Stefan, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hamm, Markus, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hammerschmidt, Elmar, Menden, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Maass, Heinz Albert, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
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