HRB 13208: Feldmann Immobilien GmbH, Marl, Kolpingstraße 28, 45768 Marl. Der Sitz ist nach Rastede (Amtsgericht Oldenburg HRB 210350) verlegt.
HRB 210350:Feldmann Immobilien GmbH, Rastede, Weichselstraße 54, 26180 Rastede.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Marl (bisher Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 13208) nach Rastede beschlossen. Geschäftsanschrift: Weichselstraße 54, 26180 Rastede. Gegenstand: Erwerb, Bebauung und Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Feldmann, Bernhard, Rastede, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13208: Feldmann Immobilien GmbH, Marl, Kolpingstraße 28, 45768 Marl. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Kolpingstraße 28, 45768 Marl. Gegenstand: Erwerb, Bebauung und Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Feldmann, Bernhard, Rastede, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Feldmann Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 3899) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.