HRB 31251: Feldner Projekt GmbH, Schwaig b. Nürnberg, Behringersdorfer Str. 1, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feldner, Hans, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 31251:Feldner Projekt GmbH, Schwaig b. Nürnberg, Behringersdorfer Str. 1, 90571 Schwaig b. Nürnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.333,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 33.333,00 EUR.
HRB 31251:Feldner Projekt GmbH, Schwaig b. Nürnberg, Behringersdorfer Str. 1, 90571 Schwaig b. Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2014. Geschäftsanschrift: Behringersdorfer Str. 1, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages für gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen sowie die Durchführung von Projektentwicklungen. Gegenstand des Unternehmens ist ebenso der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte sowie das Eingehen von Beteiligungen an solchen Unternehmen. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, für die nach § 34 c Gewerbeordnung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Feldner, Hans, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Feldner, Claudia, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Feldner Projekt KG mit dem Sitz in Schwaig b. Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 15018). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.