Feldschlößchen Brauerei GmbH, Braunschweig, (Wolfenbütteler Str. 33, 38102 Braunschweig).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Carlsberg Bier GmbH am 22.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Feldschlößchen Brauerei GmbH, Braunschweig, (Wolfenbütteler Str. 33, 38102 Braunschweig).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tag mit der Carlsberg Bier GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 95613) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Feldschlößchen Brauerei GmbH, Braunschweig (Wolfenbütteler Str. 33, 38102 Braunschweig). Der mit der Holsten-Brauerei AG (AG Hamburg HRB 2599) am 07.12.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung beendet. Mit der Carlsberg Deutschland GmbH (AG Mönchengladbach HRB 3330) als herrschendem Unternehmen ist am 29.01.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2007 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.