Felgenhauer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stade-Bützfleth, Obstmarschenweg 346, 21683 Stade-Bützfleth. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Lars Felgenhauer e.K. mit Sitz in Stade-Bützfleth (Amtsgericht Tostedt, HRA 100164) auftretenden Kaufmann Lars Felgenhauer übertragen. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Lars Felgenhauer e.K. am 23.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
21683 Stade
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Amtsgericht: Tostedt
Rechtsform: GmbH