HRB 7210: Felix GmbH, Schwerte, Binnerheide 28, 58239 Schwerte. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Intersnack Deutschland SE am 24.08.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7210: Felix GmbH, Schwerte, Binnerheide 28, 58239 Schwerte. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2021 mit der Intersnack Deutschland SE mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 107031) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7210: Felix Verwaltungs-GmbH, Schwerte, Binnerheide 28, 58239 Schwerte. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Felix GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2021 mit der Felix GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRB 7247) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7210: Felix Verwaltungs-GmbH, Schwerte, Binnerheide 28, 58239 Schwerte. Bestellt als Geschäftsführer: Stroese, Roland, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Guido, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Behrendt, Martin, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7210: Felix Verwaltungs-GmbH, Schwerte, Binnerheide 28, 58239 Schwerte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Johannson, Katja, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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