HRB 189260 B: Felix Jahn Beteiligungen GmbH, Berlin, Am Postbahnhof 17, 10243 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Postbahnhof 17, 10243 Berlin
HRB 189260 B: Felix Jahn Beteiligungen GmbH, Berlin, Torstraße 19, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2019 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der Felix Capital Limited mit Sitz in Birmingham/England (Company No. 06219410) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Felix Capital Limited mit Sitz in Birmingham/England (Companies House Cardiff, Company No. 06219410) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 26.04.2018, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2019 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 26.11.2018 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 189260 B: Felix Jahn Beteiligungen GmbH, Berlin, Torstraße 19, 10119 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 25.04.2018 betreffend die beabsichtigte Verschmelzung mit der Felix Capital Limited mit Sitz in Birmingham, Enland, Vereintes Königreich zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht. Die Gesellschaft hat dem Register folgende Angaben gemacht. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: a) Felix Capital Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmingham, England, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 06219410, als übertragende Rechtsträgerin; b) Felix Jahn Beteiligungen GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, unter Registernummer HRB 189260 B, als übernehmende Rechtsträgerin. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) Felix Capital Limited, die übertragende Rechtsträgerin, ist im Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 06219410 eingetragen. b) Felix Jahn Beteiligungen GmbH, die aufnehmende Rechtsträgerin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter Registernummer HRB 189260 B eingetragen. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Felix Jahn Beteiligungen GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Felix Jahn Beteiligungen GmbH unter deren Geschäftsanschrift Hufelandstr. 19, 10407 Berlin geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Felix Jahn Beteiligungen GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Felix Capital Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Beide Gesellschaften haben nur einen Gesellschafter und keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Felix Jahn Beteiligungen GmbH angefordert werden.