Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln (Schanzenstr. 30, 51063 Köln). Die Verschmelzung ist am 22.12.2005 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden.
Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln (Schanzenstr. 30, 51063 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung sowie der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tagmit der Moeller Ganymed GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 13984) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln (Schanzenstr. 30, 51063 Köln). Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der Moeller Ganymed GmbH mit Sitz in Bonn als übernehmendem Rechtsträger eingereicht.
Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln (Schanzenstr. 30, 51063 Köln). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.12.2004 in Verbindung mit dem gerichtlichen Vergleich vom 15.11.2005 vor dem 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln sind gem. § 327a AktG auf Verlangen der Moeller Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Handelsregister Bonn, HRB 12911) sämtliche Aktien der übrigen Aktionäre auf die Moeller Holding GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung übertragen.