FenzauGmbH, Bad Oeynhausen, von-Puttkammer-Straße 4, 32549 Bad Oeynhausen. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Kaufmannes, handelnd unter der Firma Fenzau e.K. in Bad Oeynhausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 7973) am 24.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FenzauGmbH, Bad Oeynhausen, von-Puttkammer-Straße 4, 32549 Bad Oeynhausen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Fenzau e.K. (AG Bad Oeynhausen 16 AR 307/2011) auftretenden Kaufmann Dirk Fenzau übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.