Ferber Automobile GmbH, Neuss, Düsseldorfer Str. 46, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Ferber Automobile GmbH, Neuss, Düsseldorfer Str. 46, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Ferber Automobile GmbH, Neuss, Düsseldorfer Str. 46, 41460 Neuss.Ergänzend eingetragen als Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Str. 46, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 24. Dezember 2009 aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: Ferber, Frank, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ferber, Frank, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
Ferber Automobile GmbH, Köln (Düsseldorfer Str. 46, 41460 Neuss). Nach Sitzverlegung (AG Neuss HRB 13800): Neuss.
Ferber Automobile GmbH, Neuss (Düsseldorfer Str. 46, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 4. April 2003. Die Gesellschafterversammlung vom 13. März 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher AG Köln HRB 50894) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, der Handel mit Kraftfahrzeugzubehörteilen aller Art, die Vermittlung und Abwicklung von Finanzierungen und Leasinggeschäften, sowie der mobile Smart-Repair und der mobile Ausbeuldienst für KFZ. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Ferber, Frank, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.