HRB 9668: Ferdinand Krampe Baugesellschaft mbH, Warendorf, Brockstr. 5, 48231 Warendorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Josef Krampe e.K. am 28.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 9668: Ferdinand Krampe Baugesellschaft mbH, Warendorf, Brockstr. 5, 48231 Warendorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2016 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Josef Krampe e.K. (Amtsgericht Münster, HRA 7199) auftretenden Kaufmann Krampe, Josef übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.