Ferdinand Reuther Fabrik für Eisenwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Kaiserstraße 4d, 66133 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Ferdinand Reuther Fabrik für Eisenwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Kaiserstraße 4d, 66133 Saarbrücken).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Ferdinand Reuther Fabrik für Eisenwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Kaiserstraße 4d, 66133 Saarbrücken). Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.04.2005 (Az.: 105 IN 12/05) ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.