Ferdinand Sehlbach GmbH, Wuppertal, Wettiner Straße 20, 42287 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2010 mit der Oehmchen GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 3617) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2010 mit der Ferdinand Sehlbach Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 8741) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
42287 Wuppertal
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH