Ferdinand Weskott GmbH, Wuppertal, Wittensteinstraße 37, 42285 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 750,00 EUR auf 52.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der Klaus Westkott Betriebsverpachtung e.K. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23319) beschlossen. 52.000,00 EUR.
Ferdinand Weskott GmbH, Wuppertal, Wittensteinstraße 37, 42285 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung hat am 27.08.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00 ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 120,81 auf EUR 51.250,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. 51.250,00 EUR.
Ferdinand Weskott GmbH, Wuppertal, Wittensteinstraße 37, 42285 Wuppertal. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 das Vermögen der Klaus Weskott Betriebsverpachtung e.K. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23319) als Gesamtheit - mit Ausnahme ihrer eigenen Geschäftsanteile - im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.