HRB 720661: Ferienpark Köselitz AG, Karlsruhe, Ahaweg 2, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 09.06.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 720661: Ferienpark Köselitz AG, Karlsruhe, Zur Gießerei 16, 76227 Karlsruhe. Neue Geschäftsanschrift: Ahaweg 2, 76131 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Meyer, Olaf-Herbert, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 720661:Ferienpark Köselitz AG, Karlsruhe, Ahaweg 2, 76131 Karlsruhe.Neue Geschäftsanschrift: Zur Gießerei 16, 76227 Karlsruhe. Bestellt als Vorstand: Meyer, Olaf, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 720661:Ferienpark Köselitz AG, Karlsruhe, Ahaweg 2, 76131 Karlsruhe.Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.07.2014 mit Nachtrag vom 23.07.2014. Geschäftsanschrift: Ahaweg 2, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: Errichtung und Betrieb eines Ferienparks. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Rühle, Thomas, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Entwicklungsgesellschaft Köselitz mbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 718370) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.