Ferkel-Erzeugergemeinschaft Bramsche-Fürstenau eG, Quakenbrück (Friedrichstraße 30, 49610 Quakenbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland e.G. mit Sitz in Bakum am 04.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Ferkel-Erzeugergemeinschaft Bramsche-Fürstenau eG, Quakenbrück (Friedrichstraße 30, 49610 Quakenbrück). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 30.11.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.12.2006 mit der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland eG mit Sitz in Bakum (Amtsgericht Oldenburg GnR 110010) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.