Fernseh Kruse GmbH, Minden (Lübbecker Straße 84 a, 32429 Minden). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Unternehmens Fernseh Kruse e.Kfm., Inhaber Klaus Berg (AG Bad Oeynhausen HRA 7116) am 04.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fernseh Kruse GmbH, Minden (Lübbecker Straße 84 a, 32429 Minden). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Fernseh Kruse e.Kfm., Inhaber Klaus Berg auftretenden Kaufmann Berg, Klaus, Minden, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.