HRB 21905:Ferro Duo Dust Processing GmbH, Duisburg, Vulkanstraße 54, 47053 Duisburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ferro Duo GmbH am 25.02.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 21905:Ferro Duo Dust Processing GmbH, Duisburg, Vulkanstraße 54, 47053 Duisburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.02.2014 mit der Ferro Duo GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 9528) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ferro Duo Dust Processing GmbH, Duisburg, Vulkanstraße 54, 47053 Duisburg. Bestellt als Geschäftsführer: Nass, Carsten, Kalkar, * ‒.‒.‒‒.
Ferro Duo Dust Processing GmbH, Duisburg, Vulkanstraße 54, 47053 Duisburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2009. Geschäftsanschrift: Vulkanstraße 54, 47053 Duisburg. Gegenstand: ist der Betrieb von Abfallaufbereitungsanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kehrmann, Alexander, Xanten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.