Ferrotron Technologies GmbH, Duisburg, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 24, 47228 Duisburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Minteq International GmbH am 12.11.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ferrotron Technologies GmbH, Duisburg, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 24, 47228 Duisburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2009 mit der Minteq International GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 21274) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ferrotron Technologies GmbH, Duisburg, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 24, 47228 Duisburg.Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Moers (bisher Amtsgericht Kleve, HRB 5883) nach Duisburg beschlossen.
Ferrotron Technologies GmbH, Moers, (Am Schürmannshütt 30, 47441 Moers).Der Sitz ist nach Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 21117) verlegt.
Ferrotron Technologies GmbH, Duisburg, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 24, 47228 Duisburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2208 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Moers (bisher Amtsgericht Kleve, HRB 5883) nach Duisburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 24, 47228 Duisburg. Gegenstand: ist die Entwicklung und der Bau von elektronischen, insbesondere von meß- und regeltechnischen Anlagen und Geräten, der Vertrieb von elektronischen, insbesondere von meß- und regeltechnischen Anlagen und Geräten für die Stahlindustrie und die Beratung der Stahlindustrie in meß- und regeltechnischen Fragen. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Insbesondere kann sie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an Unternehmen beteiligen, die in derselben oder ähnlichen Branche tätig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lamm, Rolf, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mergelkamp, Howard A., Maplewood Drive/USA, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Burke, William P., Uccle/Belgien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der MTI Holdings GmbH, Kleve (Amtsgericht Kleve, HR B 7868) als herrschendem Unternehmen ist am 06.10.2005 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2005 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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