HRB 10301 P: Fertigteilwerk Rathenow GmbH, Rathenow (Knüppeldamm 1, 14712 Rathenow). Die Verschmelzung ist mit der am 15.09.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Mainz, HRB 2113) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen
HRB 10301 P: Fertigteilwerk Rathenow GmbH, Rathenow (Knüppeldamm 1, 14712 Rathenow). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die "PB Partner-Bau GmbH" mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 2113) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 10301 P: Fertigteilwerk Rathenow GmbH, Rathenow (Knüppeldamm 1, 14712 Rathenow). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr)
Fertigteilwerk Rathenow GmbH, Rathenow(Milower Landstraße 28-30, 14712 Rathenow). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr).