Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
3 |
b)
Geschäftsanschrift:
Knüppeldamm 1, 14712 Rathe-
now |
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Burian, Frank
Geschäftsführer:
4.
Philipp, Martin, * ‒.‒.‒‒, Bran-
denburg an der Havel
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
1.
Malinowski, Phillip, * ‒.‒.‒‒,
Brandenburg an der Havel
Einzelprokura |
|
a)
11.01.2025
Winkler |
HRB 28352 P: Fertigteilwerk Rathenow GmbH, Rathenow, Milower Landstraße 28-30, 14712 Rathenow. Inländische Geschäftsanschrift: Milower Landstraße 28-30, 14712 Rathenow; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Gawronski, Franz Matthias
HRB 2113:PB Partner-Bau GmbH, Mainz, Finther Landstraße 7, 55124 Mainz.Geue Geschäftsanschrift: Knüppeldamm 1, 14712 Rathenow. Der Sitz ist nach Rathenow (jetzt Amtsgericht Potsdam HRB 28352 P) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 28352 P: Fertigteilwerk Rathenow GmbH, Rathenow, Knüppeldamm 1, 14712 Rathenow. Inländische Geschäftsanschrift: Knüppeldamm 1, 14712 Rathenow; Gegenstand: Die Herstellung und Montage von Betonfertigteilen jeglicher Art, die Beratung, Planung und Betreuung in allen Fragen der Betonfertigteilherstellung. Kapital: 100.000 DM; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Burian, Frank, * ‒.‒.‒‒, Premnitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Gawronski, Franz Matthias, * ‒.‒.‒‒, Leipzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer: Spornhauer, Klaus Kurt, * ‒.‒.‒‒, Mainz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.07.1980, zuletzt geändert durch Beschluss vom 15.12.2014. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 ist der Sitz der Gesellschaft von Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 2113) nach Rathenow verlegt und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Die Firma ist geändert von vormals: PB Partner-Bau GmbH. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 14.08.2015 ist die Fertigteilwerk Rathenow GmbH mit Sitz in Rathenow, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 10301 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 03.11.1980
HRB 2113:PB Partner-Bau GmbH, Mainz, Finther Landstraße 7, 55124 Mainz.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2015 mit der Fertigteilwerk Rathenow GmbH mit Sitz in Rathenow (Amtsgericht Potsdam - HRB 10301 P) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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