GnR 470014:Fessenbacher Winzergenossenschaft eG, Offenburg, Am Winzerkeller 2, 77654 Offenburg.Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.12.2014 und vom 16.12.2014 mit der Genossenschaft "Gengenbacher Winzer eG", Gengenbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. GnR 480014) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 470014:Fessenbacher Winzergenossenschaft eG, Offenburg, Am Winzerkeller 2, 77654 Offenburg.Bestellt als Vorstand: Litterst, Jürgen, Offenburg, * ‒.‒.‒‒; Nebauer, Frank, Offenburg, * ‒.‒.‒‒; Obert, Peter, Offenburg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Quarti, Erich Josef, Offenburg, * ‒.‒.‒‒; Renner, Josef Friedrich, Offenburg, * ‒.‒.‒‒; Riedle, Alexander Michael, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
Fessenbacher Winzergenossenschaft eG, Offenburg, Am Winzerkeller 2, 77654 Offenburg. Bestellt als Vorstand: Quarti, Erich Josef, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
Fessenbacher Winzergenossenschaft eG, Offenburg, Am Winzerkeller 2, 77654 Offenburg.Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.06.2010 die Genossenschaft "Weinbau- und Vertriebsgenossenschaft Fessenbach eG.", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i.Br. GnR 470055) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als Nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fessenbacher Winzergenossenschaft e.G., Offenburg, Am Winzerkeller 2, 77654 Offenburg.Die Generalversammlung vom 09.02.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert; nun: Fessenbacher Winzergenossenschaft eG. Gegenstand geändert; nun: Die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost. Der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen