HRB 5590: Fett Immobilien GmbH, Butzbach, Wetzlarer Straße 32, 35510 Butzbach. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Bachmann, Jana, Butzbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5590: Fett Immobilien GmbH, Butzbach, Wetzlarer Straße 32, 35510 Butzbach. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung) beschlossen.
HRB 5590: Fett Immobilien GmbH, Butzbach, Wetzlarer Straße 32, 35510 Butzbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bachmann, Jana, Butzbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5590: Fett Immobilien GmbH, Butzbach, Auf der Hühnerweide 14, 35510 Butzbach. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) sowie 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Geschäftsanschrift: Wetzlarer Straße 32, 35510 Butzbach. Der An- und Verkauf von Grundstücken, Geländen und Gewerbebetrieben sowie die Tätigkeit als Makler. Weiterhin die Vermittlung von Anlagen und Finanzierungen und die Tätigkeit als Hausverwaltung, zum Beispiel die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und die Ausführung von Mietverwaltungen und Sondereigentumsverwaltung.
Projektbaugesellschaft Wert von Dauer mbH, Butzbach (Wetzlarer Straße 32, 35510 Butzbach). Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Fett Immobilien GmbH. Geschäftsführer: Fett, Alexander, Butzbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Fett Immobilien GmbH mit Sitz in Butzbach (Amtsgericht Friedberg(Hessen), HRB 2861) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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