Fette & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Uferstr. 45, 50996 Köln). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRB 59084) am 23.11.2006 wirksam geworden.
Fette & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Uferstr. 45, 50996 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2006 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 24.435,41 auf EUR 50.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2006 mit Änderung vom 02.10.2006 hat die formwechselnde Umwandlung in die Fette Pharma AG (AG Köln, 42 AR 2043/06) mit Sitz in Köln beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.