Fetzer Verwaltungs GmbH, Renningen, Benzstraße 4, 71272 Renningen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2012 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Richard Fetzer Tief- u. Strassenbau GmbH", Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRB 250574) auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR.
Fetzer Verwaltungs GmbH, Renningen, Benzstraße 4, 71272 Renningen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2012 hat darüber hinaus die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Fetzer Vermögensverwaltungs-GmbH. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie der Erwerb und die Veräußerungen von Beteiligungen und Wertpapieren aller Art im eigenen Vermögen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Übernahme der Geschäftsführerstellung als persönlich haftender Gesellschafter in der Richard Fetzer GmbH & Co. KG, Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRA 254327) und in dieser Eigenschaft die Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens der Kommanditgesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung sowie Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere die Verpachtung des Grundstücks Benzstraße 4 in Renningen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.07.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Richard Fetzer Tief- u. Strassenbau GmbH", Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRB 250574) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.