Fewa Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Caffamacherreihe 7, 20355 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.01.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.01.2014 Teile des Vermögens der Fewa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 110483) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.02.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fewa Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Buchenring 53, 22359 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Caffamacherreihe 7, 20355 Hamburg.
Fewa Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Buchenring 53, 22359 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.02.2012 Teile des Vermögens der Fewa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 110483) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.03.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fewa Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Buchenring 53, 22359 Hamburg. (Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Kauf von Grundstücken zur langfristigen Vermietung und Verwaltung von Zinshäusern sowie der Abschluss aller mit den vorstehenden Tätigkeiten zusammenhängenden und diese Zwecke fördernden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Buchenring 53, 22359 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fewa 1. Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 110579).