GnR 265: FiDU Frauenärzte in Duisburg eG, Duisburg (An der Mühle 2, 47228 Duisburg). Nicht mehr Liquidator: Dr. med. Mohrmann, Thomas, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft ist gelöscht.
GnR 265: FiDU Frauenärzte in Duisburg eG, Duisburg (An der Mühle 2, 47228 Duisburg). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Vorstand: Cagliesi, Stefano, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒; Gerhold, Uwe, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nunmehr Liquidator: Dr. med. Mohrmann, Thomas, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist aufgelöst.
FiDU Frauenärzte in Duisburg eG, Duisburg (An der Mühle 2, 47228 Duisburg). Satzung vom 07.12.2009.
FiDU Frauenärzte in Duisburg eG, Duisburg (An der Mühle 2, 47228 Duisburg). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 07.12.2010. Gegenstand ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der Gegenstand des Unternehmens besteht insbesondere in: a. der Unterstützung seiner Mitglieder bei der allgemeinen berufspolitischen Interessenvertretung im Gesundheitswesen und bei der kollegialen Zusammenarbeit zum Zweck der Existenzsicherung, b. der Verbesserung der Qualität der vertragsärztlichen sowie privatärztlichen medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Zweck ist es, durch Kooperative medizinische Betreuung eine qualitativ hochwertige und zukunftsorientierte medizinische Versorgung der Bevölkerung unter den gegebenen ökonomischen Rahmenbedingungen zu sichern, c. der Verbesserung der Kommunikation, Zusammenarbeit und Qualitätssicherung mit dem Resultat einer verbesserten Versorgung der Patienten, d. der Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine alleinige Verhandlungskompetenz der kassenärztlichen Vereinigung besteht, e. der Vertretung der Mitglieder gegenüber Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung, Krankenhäusern sowie anderen Institutionen im Gesundheitswesen, f. der Unterstützung bei der Erfüllung von grundsätzlichen Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, die Vertretung von ge- meinsamen Interessen sowie die Förderung des Austausches von Erfahrungen und Informationen, g. der Aufbereitung und Mitteilung von Informationen über Entwicklungen und Entscheidungen, in die für die medizinische Betreuung der Bevölkerung von Interesse sind sowie Beratung in Grundsatzfragen des öffentlichen Gesundheitswesens, h. der Förderung des Zusammenhalts der Mitglieder durch Korrelation der allgemeinen ideellen und wirtschaftlichen Interessen, i. der Förderung des lnformationsflusses der Mitglieder durch Rundschreiben und Zurverfügungstellung von Daten, die von allgemeinem Interesse sind, j. der Wahrnehmung der berufspolitischen Interessen in für niedergelassene Ärzte bedeutsamen Gremien, k. der Hilfestellung bei bedeutsamen Vorschriften und Verträgen, l. der Informationen über grundsätzliche und wiederkehrende Strategien der an der medizinischen Versorgung Beteiligten, m. der Projektarbeit (z.B. integrierte Versorgung, § 95 SGB V), orientiert an den besonderen Bedürfnissen und Aufgabenstellungen, die das öffentliche Gesundheitswesen an die Mitglieder stellt, n. dem gemeinsamen Handeln. Dieser Gegenstand genießt Priorität. Nicht abgestimmte Einzelverträge mit Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung, Krankenhäusern sowie anderen Institutionen im Gesundheitswesen stehen dem Praxisnetzgedanken entgegen und sind durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit zu genehmigen. Die Genossenschaft achtet darauf, dass keine Abhängigkeiten von äußeren Einflüssen wie zum Beispiel der Pharmaindustrie und einzelnen Krankenkassen entstehen. Die Genossenschaft soll insbesondere i. einheitliche Qualitätsstandards in Diagnostik und Therapie sichern ii. die Kooperation bei der Betreuung von Patienten fördern iii. betriebswirtschaftliche Vorteile durch ein Zusammenwirken der Mitglieder ermöglichen Die Mitgliedschaft in anderen Praxisnetzen ist zulässig, soweit die Belange dieser Genossenschaft nicht nachteilig berührt werden. Die Haftsumme beträgt 50,00 EUR für jeden Geschäftsanteil. Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Durch Aufsichtsratsbeschluss kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Cagliesi, Stefano, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒; Gerhold, Uwe, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. med. Mohrmann, Thomas, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht