FiberTech GmbH Special Optical Fiber Technologies, Berlin (Nalepastr. 171, 12459 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 20.11.2009 mit der LEONI Fiber Optics GmbH mit Sitz in Neuhaus-Schierschnitz (AG Jena, HRB 305723) als Organträgerin, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 03.12.2009 und die Gesellschafterversammlung der Organträgerin durch Beschluss vom 23.11.2009 zugestimmt haben..
FiberTech GmbH Special Optical Fiber Technologies, Berlin, Nalepastr. 171, 12459 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 02.08.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Jena, HRB 305723) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
FiberTech GmbH Special Optical Fiber Technologies, Berlin, Nalepastr. 171, 12459 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung auf die LEONI Fiber Optics ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die LEONI Fiber Optics GmbH mit Sitz in Neuhaus-Schierschnitz (AG Jena, HRB 305723) verschmolzen. verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam..
FiberTech GmbH Special Optical Fiber Technologies, Berlin, Nalepastr. 171, 12459 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die LEONI Fiber Optics GmbH mit Sitz in Jena (AG Jena, HRB 305723) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
FiberTech GmbH Special Optical Fiber Technologies, Berlin, Nalepastr. 171, 12459 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Nicht mehr empfangsberechtigte Person:; 1. Weinert, Andreas.
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