Fidelio Nextware Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MICROS Systems Holding GmbH am 14. März 2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Fidelio Nextware Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. Februar 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. Februar 2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22. Februar 2005 mit der MICROS Systems Holding GmbH mit Sitz in Neuss (AG Neuss HRB 10006) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.