FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH, München, Löwengrube 18, 80333 München. Die Verschmelzung wurde am 27.12.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Frankfurt a. Main HRB 53860).
FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH, München, Löwengrube 18, 80333 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2012 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 06.12.2012 mit der Hauck & Aufhäuser Corporate Finance AG mit dem Sitz in Frankfurt a.Main (Amtsgericht Frankfurt a.Main HRB 53860) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH, München, Löwengrube 18, 80333 München. Prokura erloschen: Albert, Frank, Pfaffenhofen /Glonn, * ‒.‒.‒‒.
FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH, München, Löwengrube 18, 80333 München. Die Bankhaus H. Aufhäuser Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 60851) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH, München, Löwengrube 18, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Bankhaus H. Aufhäuser Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR.
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