Fiege e-cm GmbH, Greven (Joan-Joseph-Fiege-Str. 1, 48268 Greven). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fiege Deutschland Stiftung & Co. KG mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 2007) am 13.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fiege e-cm GmbH, Greven (Joan-Joseph-Fiege-Str. 1, 48268 Greven). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der Fiege Deutschland Stiftung & Co. KG mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 2007) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fiege e-cm GmbH, Greven (Joan-Joseph-Fiege-Str. 1, 48268 Greven). Der mit der Fiege Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 2007) am 22.11.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.12.2005 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2005 hat der Änderung zugestimmt.