Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
a)
Filmwerk GmbH
c)
die Film- und Fernsehproduktion, ein-
schließlich Format- und
Konzeptentwicklung, Regieleistungen und
Publizistische Dienstleistungen für
Rundfunk und Onlinemedien.
Gegenstand des Unternehmens ist auch
die Gründung, der Erwerb, die
Veräußerung, das Halten und Verwalten
von Beteiligungen an Unternehmen, die
insbesondere in den zuvor genannten
Tätigkeitsbereichen (z. B. Dienstleistun-gen
für die Film- und Fernsehproduktion
erbringen, technisches Filmequipment
vermieten und instand halten) tätig sind,
sowie die Erbringung von Dienstleistungen
für diese verbundenen Unternehmen,
insbesondere Planung, Steuerung und
Koordination, deren Zusammenfassung
unter einheitlicher Leitung sowie die
Beratung von Unternehmen, die Nutzung
und Verwaltung von Schutzrechten aller Art
sowie Finanzgeschäfte, soweit es hierfür
keiner gesonderten behördlichen oder
gesetzlichen Erlaubnis bedarf. |
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|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Der Gegenstand des Unternehmens wurde geändert und
entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand
des Unternehmens).
§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) wurde redaktionell
geändert.
Der Gesellschaftsvertrag ist ingesamt neu gefasst. |
a)
07.06.2023
Engeland |
1 |
a)
Filmwerk Gesellschaft für Film- und
Fernsehproduktionen mbH
b)
Köln
c)
die Erbringung von Dienstleistungen für
Film- und Fernsehproduktion. |
52.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ortmann, Harald, Filmproduzent, Mülheim an
der Ruhr
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Wojcik, Dirk, Bildjournalist, Köln
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.06.1991, zuletzt geändert am
12.05.1998 |
a)
26.09.2001
Demir
b)
Tag der ersten
Eintragung:
12.08.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
26.09.2001. |
HRB 30530: Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktionen mbH, Köln, Oskar-Jäger-Straße 173, 50825 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wilhelm-Mauser-Straße 41-43, 50827 Köln. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin: Geschäftsführer: Ortmann, Harald, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Wojcik, Dirk, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktionen mbH, Köln, Heliosstr. 6 a, 50825 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Oskar-Jäger-Straße 173, 50825 Köln.
Filmwerk Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktionen mbH, Köln (Försterstr. 49, 50825 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2006 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann zunächst Euro 26.587,18 um Euro 412,88 auf Euro 27.000,00 zu erhöhen und sodann um weitere Euro 35.000,00 auf Euro 62.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist ferner geändert in § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs. 2 und in § 3 Abs. 3 (Bekanntmachungen).