HRB 725509: Filsland Mobilitätsverbund GmbH, Geislingen an der Steige, Grube-Karl-Straße 18, 73312 Geislingen an der Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Adelmann, Magnus, Ebersbach an der Fils, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Koser, Günter, Uhingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 725509: Filsland Mobilitätsverbund GmbH, Göppingen, Bahnhofstr. 24, 73033 Göppingen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz verlegt; nun: Geislingen an der Steige. Änderung der Geschäftsanschrift: Grube-Karl-Straße 18, 73312 Geislingen an der Steige. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist - die Einrichtung eines Einnahmepools - die Durchführung des Einnahmeaufteilungsverfahrens - der Betrieb eines VVS-Kundenzentrums - die zentrale Betreuung von Vertriebssystemen - die zentrale Betreuung von Hintergrundsystemenfür RBL, Echtzeitdaten, LSA-Ansteuerungen, Fahrgastzählsystemen.
Filsland Mobilitätsverbund GmbH, Göppingen, Bahnhofstr. 24, 73033 Göppingen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Beirat) beschlossen.
Verkehrsverbund Stauferkreis GmbH, Göppingen, Bahnhofstr. 24, 73033 Göppingen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Filsland Mobilitätsverbund GmbH.
Verkehrsverbund Stauferkreis GmbH, Göppingen, Bahnhofstr. 24, 73033 Göppingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2010 mit Nachtrag vom 26.08.2010. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 24, 73033 Göppingen. Gegenstand: Die Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben der Gesellschafter auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere - Betreuung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Verbundtarifsystems, -Entscheidung über die Tarifhöhe und die Tarifstruktur, - Vereinheitlichung der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen, - Erstellung, Durchführung und Weiterentwicklung eines einheitlichen Verfahrens für die Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen und der auf die Fahrgelder bezahlten Zuschüsse sowie die Abrechnung mit den Gesellschaftern nach den Bestimmungen des Einnahmenaufteilungsvertrages, - Sicherung der Finanzierung des Tarifsystems und anderer wichtiger Aufgaben gegenüber dem Landkreis Göppingen, - Abrechnung des Zuschusses mit dem Land/ Landkreis Göppingen, - Konzeption und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Marketingmaßnahmen, - Fahrgastinformation, - Erstellung und Herausgabe des Kreisfahrplans, - Geltendmachung von Verbundinteressen bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans und des Nahverkehrsentwicklungsplans; die Rechte der an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter nach dem ÖPNVG Baden-Württemberg bleiben davon unberührt, - Erarbeitung von Verkehrs-/Finanzierungskonzepten - Koordinierung des Fahrplanangebotes der Gesellschafter - Durchführung und Koordination von Verkehrserhebungen. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das Verbundgebiet in den Grenzen des Landkreises Göppingen. Die Gesellschaft wirkt gegenüber ihren Gesellschaftern interessen- und wettbewerbsneutral. Sie fasst keine Beschlüsse und trifft keine Maßnahmen, die zu einem wirtschaftlichen Nachteil einzelner Gesellschafter führen, es sei denn, dieser Nachteil wird ausgeglichen. Dies gilt nicht für Beschlüsse nach § 14 dieses Vertrages. Die Gesellschaft kann Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften und sonstigen Institutionen/Unternehmen abschließen. § 7 (5) gilt entsprechend. Die Busunternehmen bleiben selbständige und unabhängige Unternehmen. Sie bleiben auch weiterhin Antragsteller und Inhaber der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen. Sie bleiben weiterhin Träger der sich aus Gesetz, Verordnungen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ergebenen Rechte und Pflichten. DB Regio AG bleibt für ihren Bedienungsbereich Betriebsführerin mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Sie bleibt Eigentümerin ihrer Anlagen und Verkehrsmittel, plant und gestaltet ihr Verkehrsnetz eigenverantwortlich und führt den Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. DB Regio ist gemäß § 15 (2) berechtigt, ihre Geschäftsanteile mit allen Rechten und Pflichten auf die mit ihr nach § 15 ff. AktG verbundenen Konzernunternehmen zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung der Vertragspartner bedarf. Die übrigen Gesellschafter werden hierüber unverzüglich informiert. Die Gesellschafter fördern die Gesellschaft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Gesellschafter stellen der Gesellschaft für ihre Arbeit insbesondere für die Tarifentscheidungen, die Einnahmenaufteilung, für Verkehrserhebungen und -planungen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung und erteilen der Gesellschaft die hierzu notwendigen Auskünfte. Die Gesellschafter informieren die Gesellschaft über beabsichtigte Änderungen des Verlaufs ihrer Verkehrslinien oder Linienabschnitte, die Einrichtung neuer oder die Verlegung bestehender Haltestellen sowie die Änderungen der Fahrzeiten vor Einleitung des behördlichen Zustimmungsverfahrens (nach dem Personenbeförderungsgesetz) und stimmen tarifliche bzw. verkehrliche Sonderaktionen mit der Gesellschaft ab. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Koser, Günter, Uhingen, * ‒.‒.‒‒; Maier, Tobias, Gruibingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.