Fimec Handels GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock (Brinkeweg 24, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Bielefeld HRA 14912) am 17.10.2005 wirksam geworden.
Fimec Handels GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock (Brinkeweg 24, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter den unter der Firma Fimec e. K. auftretenden Kaufmann Röhrer, Ralf in Bielefeld übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.