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Finance in Motion GmbH, Frankfurt (HRB 85926)

Firmendaten

Anschrift
Carl-von-Noorden-Platz 5
60596 Frankfurt
Frühere Anschriften: 5
Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt
Eschersheimer Landstr. 6, 60322 Frankfurt
Deutschherrnufer 41, 60594 Frankfurt
An der Welle 4, 60322 Frankfurt
Martin-Luther-Str. 2, 61118 Bad Vilbel
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 069/271035-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.finance-in-motion.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2009
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 85926
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Finance in Motion GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 85926 verzeichnet. Nach der Gründung am 21.07.2009 hat die Finance in Motion GmbH ihren Standort mindestens fünfmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) (kollektive Vermögensverwaltung), deren Anlagetätigkeit darauf gerichtet ist, die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern mit der Erzielung positiver sozialer und ökologischer Wirkung zu fördern. (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285ff. KAGB, die in folgende Vermögens-gegenstände investieren: a) Sachwerte in Form von (i) Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, (ii) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, (iii) Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden, sowie (iv) für Vermögensgegenstände im Sinne von (ii) und (iii) genutzte Infrastruktur; b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; c) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; d) Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; e) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder offenen ausländischen Investmentvermögen; f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Investmentvermögen oder an entsprechenden geschlossenen EU- oder geschlossenen ausländischen Investmentvermögen; g) Wertpapiere; h) Geldmarktinstrumente; i) Bankguthaben; j) unverbriefte Darlehensforderungen; k) Gelddarlehen gem. § 285 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB; l) Sonstige Finanzierungs- und eigenkapitalähnliche Instrumente, sofern die Investition nicht als erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes zu qualifizieren ist. Derivate dürfen für den geschlossenen Spezial-AIF nur zu Absicherungszwecken erworben werden. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen und ausländische AIF, die hinsichtlich der nach ihren Anlagebedingungen erwerbbaren Vermögensgegenstände mit den unter § 2 Abs. 2 genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind, mit der Maßgabe, dass sie hinsichtlich der Investition in Gelddarlehen gem. § 2 Abs. 2 lit. k) und Sonstige Finanzierungs- und eigenkapitalähnliche Instrumente gem. § 2 Abs. 2 lit. l) nur den für sie nach dem jeweiligen anwendbaren Recht geltenden Beschränkungen unterliegen. (4) Daneben erbringt die Gesellschaft die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes sind, c) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), d) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes, e) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), f) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.001.250,00 EUR. Die Finance in Motion GmbH weist zur Zeit sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.10.2024)

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Registermeldungen 24

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
24 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Bonfig-Engelschalk, Susanne, Neuburg am Inn,
* ‒.‒.‒‒
a)
18.10.2024
Krimmel
b)
Fall 29
Calendar 27.06.2022
Veränderung

HRB 85926: Finance in Motion GmbH, Frankfurt am Main, Carl-von-Noorden-Platz 5, 60596 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Heiland, Oliver, Brühl, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 27.01.2021
Veränderung

HRB 85926: Finance in Motion GmbH, Frankfurt am Main, Carl-von-Noorden-Platz 5, 60596 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Meister, Florian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

Calendar 19.11.2020
Veränderung

HRB 85926: Finance in Motion GmbH, Frankfurt am Main, Carl-von-Noorden-Platz 5, 60596 Frankfurt am Main. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bertram, Milena Birgit Margarete, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Schober, Uwe Stefan, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 07.09.2020
Veränderung

HRB 85926: Finance in Motion GmbH, Frankfurt am Main, Carl-von-Noorden-Platz 5, 60596 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2020 mit Nachtrag vom 02.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführer, Vertretung) beschlossen. (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) (kollektive Vermögensverwaltung), deren Anlagetätigkeit darauf gerichtet ist, die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern mit der Erzielung positiver sozialer und ökologischer Wirkung zu fördern. (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285ff. KAGB, die in folgende Vermögens-gegenstände investieren: a) Sachwerte in Form von (i) Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, (ii) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, (iii) Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden, sowie (iv) für Vermögensgegenstände im Sinne von (ii) und (iii) genutzte Infrastruktur; b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; c) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; d) Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; e) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder offenen ausländischen Investmentvermögen; f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Investmentvermögen oder an entsprechenden geschlossenen EU- oder geschlossenen ausländischen Investmentvermögen; g) Wertpapiere; h) Geldmarktinstrumente; i) Bankguthaben; j) unverbriefte Darlehensforderungen; k) Gelddarlehen gem. § 285 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB; l) Sonstige Finanzierungs- und eigenkapitalähnliche Instrumente, sofern die Investition nicht als erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes zu qualifizieren ist. Derivate dürfen für den geschlossenen Spezial-AIF nur zu Absicherungszwecken erworben werden. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen und ausländische AIF, die hinsichtlich der nach ihren Anlagebedingungen erwerbbaren Vermögensgegenstände mit den unter § 2 Abs. 2 genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind, mit der Maßgabe, dass sie hinsichtlich der Investition in Gelddarlehen gem. § 2 Abs. 2 lit. k) und Sonstige Finanzierungs- und eigenkapitalähnliche Instrumente gem. § 2 Abs. 2 lit. l) nur den für sie nach dem jeweiligen anwendbaren Recht geltenden Beschränkungen unterliegen. (4) Daneben erbringt die Gesellschaft die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes sind, c) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), d) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes, e) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), f) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Freytag, Christoph, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Meister, Florian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführerin: Lefting, Elvira, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Wisniwski, Sylvia, Hanau, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Historie 19

18.10.2024
Entscheideränderung
27.06.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Oliver Heiland
Prokurist

27.01.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Florian Meister
Geschäftsführer

19.11.2020
Entscheideränderung
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Uwe Stefan Schober
Prokurist

07.09.2020
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Christoph Freytag
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Florian Meister
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Elvira Lefting
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Sylvia Wisniwski
Geschäftsführer

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