Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
30.10.2024
Kunze |
KSG Finanz- und Wirtschaftsmanagement Aktiengesellschaft, Kaiserslautern, Stiftsplatz 5, 67655 Kaiserslautern.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Stuttgart, HRB 734282) am 08.07.2010 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungsgesellschaft mbH Oedheim, Oedheim, Nelkenstraße 21/1, 74229 Oedheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2010. Der Sitz ist von Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3079) nach Oedheim verlegt. Geschäftsanschrift: Nelkenstraße 21/1, 74229 Oedheim. Gegenstand: Vermittlung von Kapitalanlagen, insbesondere die Vermittlung von Anteilen an Immobilienfonds und Kapitalmarktfonds, die Vermittlung von Mietverträgen, Dienstleistungen und Versicherungen, ferner die Vermittlung von Finanzierungen, Leasing- und Bausparverträgen sowie alle sonstigen Dienstleistungen der Finanzdienstleistungsbranche. Stammkapital: 140.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wiehn, Karsten Walter, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "KSG Finanz- und Wirtschaftsmanagement Aktiengesellschaft", Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3079 ) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KSG Finanz- und Wirtschaftsmanagement Aktiengesellschaft, Kaiserslautern, Stiftsplatz 5, 67655 Kaiserslautern.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.06.2010 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Firma Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungsgesellschaft mbH Oedheim mit Sitz in Oedheim umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.