HRB 54830 B: Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB), Berlin, Markgrafenstraße 45, 10117 Berlin. Geschäftsführer: 8. Dr. Höck, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Friedrichsdorf; Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Tesmer, Peter
HRB 54830 B: Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB), Berlin, Markgrafenstraße 45, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Ebeling, Martin; Geschäftsführer: 7. Tesmer, Peter, * ‒.‒.‒‒, Wiesbaden; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 30. Tesmer, Peter
HRB 54830 B: Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB), Berlin, Markgrafenstraße 45, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Weirich, Klaus; Geschäftsführer: 6. Ebeling, Martin, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt am Main; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 29. Ebeling, Martin
HRB 54830 B: Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB), Berlin, Markgrafenstraße 45, 10117 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 28. Pötzl, Angelika; 30. Tesmer, Peter, * ‒.‒.‒‒, Wiesbaden; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 54830 B: Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB), Berlin, Markgrafenstraße 45, 10117 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft soll die Erledigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit der Staatsbank der ehemaligen DDR und der Währungsumstellung übernehmen. Sie soll außerdem die Entwicklung der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung von kaufmännischen Grundsätzen unterstützen.Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die vorstehendem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere die Erstellung von Studien und Gutachten, vornehmlich im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten, die Ausarbeitung von Finanzierungsplänen, die Beratung von Investoren, Projektträgern und Institutionen im Bereich der Wirtschaftsförderung und sonstige Dienstleistungen wie Geschäftsbesorgungen und die Betreuung von Projekten. Sie darf keine Handlungen vornehmen, die einer gesetzlichen Erlaubnis bedürfen, es sei denn, eine solche ist zum Zeitpunkt der Vornahme erteilt. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Gegenstand).
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