Finanzierungs- und Mittelstandsberatung K. Krenzlin mbH, Westerkappeln (Pommernstr. 8, 49492 Westerkappeln). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Steinfurt HRA 5237) am 13.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Finanzierungs- und Mittelstandsberatung K. Krenzlin mbH, Westerkappeln (Pommernstr. 8, 49492 Westerkappeln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma K. Krenzlin e.K. (AG Steinfurt HRA) auftretenden Kaufmann Krenzlin, Karsten, Westerkappeln, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Finanzierungs- und Mittelstandsberatung K. Krenzlin mbH, Westerkappeln (Pommernstr. 8, 49492 Westerkappeln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2001, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher AG Hamburg HRB 82030) nach Westerkappeln beschlossen. Gegenstand: Tätigkeit eines Spezialmaklers für Leasing, Absatzfinanzierung, insbesondere die Vermittlung von Leasing- und Mietkaufverträgen, die Finanzberatung sowie die allgemeine betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung, Unternehmensbeteiligung und alle dem Unternehmenszweck dienlichen Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krenzlin, Karsten, Westerkappeln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.